Urteil untersagt Speicherung von personenbezogenen Daten

In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, für sein Internetportal personenbezogene Daten zu speichern. Darunter falle auch die Speicherung von IP-Adressen:

Anbieter von Telemedien im Internet dürfen nicht systematisch die Kennungen (IP-Adressen) der Nutzer ihrer Dienste protokollieren.

heise: Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten

01.10.2007 12:06


Passt auch noch zum Thema:

Kampagne gegen IP-Adressen-Speicherung

01.10.2007 13:20


Nachdem die Bundesjustizminiserin keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, droht das Amtsgericht ihr bei Zuwiderhandlung nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an, oder ersatzweise eine Haftstrafe von bis zu einem halben Jahr

Bericht auf heise:

Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen

[Der Kläger] Breyer rät derweil allen Betreibern von Internet-Angeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. "Davon profitieren Betreiber wie Nutzer gleichermaßen", meint der Aktivist.

13.02.2008 19:04


Wo soll das nur noch alles hinführen ??

Gruß Uwe

13.02.2008 19:06


13.02.2008 19:30


Das Amtsgericht München hat in einem anderen Urteil eine andere Sichtweise vertreten als Amtsgerich Berlin Mitte, siehe Bericht auf heise:

Gericht: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

10.10.2008 10:27


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