Urteil untersagt Speicherung von personenbezogenen Daten
In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, für sein Internetportal personenbezogene Daten zu speichern. Darunter falle auch die Speicherung von IP-Adressen:
heise: Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten
Anbieter von Telemedien im Internet dürfen nicht systematisch die Kennungen (IP-Adressen) der Nutzer ihrer Dienste protokollieren.
heise: Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten
01.10.2007 12:06
Nachdem die Bundesjustizminiserin keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, droht das Amtsgericht ihr bei Zuwiderhandlung nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an, oder ersatzweise eine Haftstrafe von bis zu einem halben Jahr
Bericht auf heise:
Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen
Bericht auf heise:
Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen
[Der Kläger] Breyer rät derweil allen Betreibern von Internet-Angeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. "Davon profitieren Betreiber wie Nutzer gleichermaßen", meint der Aktivist.
13.02.2008 19:04
Wo soll das nur noch alles hinführen ??
Gruß Uwe
13.02.2008 19:06
Vielleicht noch interessant: der Kommentar von Dr. Bahr zu dem (am 1. 10. veröffentlichten) Urteil
13.02.2008 19:30
Das Amtsgericht München hat in einem anderen Urteil eine andere Sichtweise vertreten als Amtsgerich Berlin Mitte, siehe Bericht auf heise:
Gericht: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten
Gericht: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten
10.10.2008 10:27
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